Abwasser: Änderung von Anlagen - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Für die Änderung einer Abwasseranlage benötigen Sie, zusätzlich zur Änderung der wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung, eine Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Eine zusätzliche Baugenehmigung ist nicht erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Landesverwaltungsamt
ST-Validierung ( Sachsen-Anhalt )
Landesverwaltungsamt
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis SG Gewässerschutz
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Das Verwaltungsgebäude ist pandemiebedingt für den offenen Besucherverkehr derzeit geschlossen. Bitte richten Sie Ihre Anliegen daher telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns. Persönliche Termine sind NUR nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1910
- Fax:
- 03461 40-1902
- E-Mail:
- wasserbehoerde@saalekreis.de
Formulare
- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung – Bau in oder an Gewässern