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Hausgeburt anzeigen

Leistungsbeschreibung

Die Geburt eines Kindes müssen Sie der zuständigen Stelle, in deren Zuständigkeitsbereich es geboren wurde, angezeigt werden.

Zur Anzeige einer Hausgeburt sind in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

  • jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
  • jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt der Gemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. In der Regel obliegt diese Aufgabe dem Standesamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei miteinander verheirateten Eltern
    o Geburtsurkunden
    o Eheurkunde oder ein beglaubigter Abdruck aus dem Eheregister,
  • bei nicht miteinander verheirateten Eltern
    o Geburtsurkunde der Mutter
    o falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:


 Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung
 Geburtsurkunde des Vaters
 ggf. die Sorgeerklärungen

  • Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
  • eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt zugegen waren.

Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe aufgelöst ist.

 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Geburt eines Kindes ist binnen einer Woche der zuständigen Stelle anzuzeigen.

Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.

Ist ein Kind totgeboren oder in der Geburt verstorben, so muss die Anzeige spätestens am dritten auf die Geburt folgenden Werktag erstattet werden.

Was sollte ich noch wissen?

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde für die Hausgeburt ausgestellt werden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Standesamt

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Kontakt

Fax:
034771 900 50
Web:
https://www.weida-land.de

Mitarbeitende

HerrDanielZötzsche

SB Standesamt
Hauptstraße 43
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Telefon:
034771 90044
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