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Erhöhung der Personalausweis- und Reisepassgebühren ab 7. Februar 2026

Am 30. Januar 2026 hat der Bundesrat der Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Bereich des Pass- und Ausweiswesens sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (VerwaltEntlastVO) zugestimmt. 

Angesichts der gleichermaßen gestiegenen Kosten beim Ausweishersteller und bei den Personalausweisbehörden wird die Gebühr für die Ausstellung eines Personalausweises angehoben, um eine kostendeckende Arbeit der Behörden wieder zu ermöglichen.

Personalausweis für Antragstellende ab 24 Jahren: 46 Euro (bisher 37 Euro)
Personalausweis für Antragstellende unter 24 Jahren: 27,60 Euro (bisher 22,80 Euro)

Auch die Kosten für den Reisepass wurden angepasst:
Personen ab 24 Jahren:          70,00 Euro (10 Jahre gültig)
Personen unter 24 Jahren:     37,50 Euro (6 Jahre gültig)

Für die Grundgebühr erhalten Sie einen Reisepass mit 32 Seiten (internationaler Standard). 

vorläufiger Reisepass
Der vorläufige Reisepass kostet 26,00 Euro, unabhängig von Ihrem Alter. Ein vorläufiger Reisepass enthält keinen Chip und ist längstens 12 Monate gültig. Er wird in der Regel nur ausgestellt, wenn Sie für die Reise ein Ausweisdokument sofort benötigen.

digitales Lichtbild
Für die Erstellung der digitalen Lichtbilder im Einwohnermeldeamt 
werden 6,00 Euro berechnet. 

© Cord Gebert E-Mail

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