Ausnahmegenehmigung für den Verkehr beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall Gebote oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen, können Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen. Dies betrifft zum Beispiel Ausnahmen
- von den Vorschriften über die Straßenbenutzung,
- vom Verbot, eine Autobahn oder eine Kraftfahrtstraße zu betreten oder mit dort nicht zugelassenen Fahrzeugen zu benutzen,
- von den Regelungen zum Halten und Parken,
- von den Vorschriften über Abmessungen von Fahrzeug und Ladung,
- von den Vorschriften über das Anlegen von Sicherheitsgurten und das Tragen von Schutzhelmen,
- vom Sonn- und Feiertagstagsfahrverbot,
- vom Verbot, Hindernisse auf die Straße zu bringen,
- von den Verboten, Lautsprecher zu betreiben, Waren oder Leistungen auf der Straße anzubieten,
- vom Verbot der Werbung und Propaganda in Verbindung mit Verkehrszeichen,
- von den Verboten oder Beschränkungen, die durch Vorschriftzeichen oder Richtzeichen erlassen sind sowie
- vom Nacht- beziehungsweise Sonn- und Feiertagsparkverbot für Kfz über 7,5 t und Anhänger über 2 t in Wohngebieten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung
- Kopie der Gewerbeanmeldung
- Kopie des Fahrzeugscheines
Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Welche Fristen muss ich beachten?
Anträge sind im Regelfall nicht fristgebunden, sollten jedoch möglichst frühzeitig gestellt werden. Für Großraum- und Schwertransporte gelten Sondervorschriften.
Anträge / Formulare
Sie müssen den Antrag schriftlich und mit ausreichender Begründung stellen.
Was sollte ich noch wissen?
Wenden Sie sich an die nach Landesrecht zuständige Straßenverkehrsbehörde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Ordnung, Sicherheit
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 UhrDienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Kontakt
- Fax:
- 034771 900 50
- Web:
- https://www.weida-land.de
Mitarbeitende
FrauFranziskaBruder
Hauptstraße 4306268Nemsdorf-Göhrendorf
- Telefon:
- 034771 90057
- E-Mail:
- franziska.bruder@vg-weida-land.de
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt - Verkehrswesen
Öffnungszeiten
Mo. - Do.: 9:00 – 15:00 Uhr Fr.: 9:00 – 12:00 Uhr Hinweis: Termine können nach individueller Vereinbarung auch außerhalb der Sprechzeiten durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungszeiten haben. Diese erfahren Sie auf der jeweiligen Internetseite des Referates.Kontakt
- Telefon:
- 0345 514-1232
- Fax:
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- E-Mail:
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Landkreis Saalekreis SG Verkehr
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr Mi: 09:00 – 12:00 Uhr Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr Fr: 09:00 – 12:00 Uhr Die Kreisverwaltung des Landkreises Saalekreis ist am Freitag, den 30. Mai 2025 mit allen Nebenstellen geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen am 02. Juni 2025 wieder für Ihre Anliegen zur Verfügung.Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1801
- E-Mail:
- strassenverkehrsamt@saalekreis.de