Änderung von Fahrzeugdaten
Leistungsbeschreibung
Änderungen technischer Fahrzeugdaten bei Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- bei Einzelunternehmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung
- Falls Sie nicht persönlich die Kfz-Zulassung beantragen, benötigt Ihr Vertreter eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht und Ihren Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
- ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers
zusätzlich mitzubringende Fahrzeugunterlagen: - Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- ggf. Anbauabnahme
- ggf. bei Nachrüstsystemen zur Minderung der Schadstoffemissionen Einbaubescheinigung und Betriebserlaubnis des Nachrüstsystems
- Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war
Welche Gebühren fallen an?
Grundgebühr für den Eintrag der technischen Änderungen: 26,30 Euro
Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis SG Kfz-Zulassung
Öffnungszeiten
Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr
Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur in der Zeit von 08:00 – 09:30 Uhr Mo – Fr bis zu 10 vollständigen Zulassungsvorgängen bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.
Der freie Besucherverkehr der KFZ-Zulassungsstelle ist nur mit vorheriger Online-Termin-Reservierung möglich. Abmeldungen können auch ohne Temin erfolgen. Adress- oder Namensänderungen sind in der Hauptstelle in Merseburg ebenfalls ohne Termin möglich.
.
Hansering 19
06108Westliche Neustadt
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1831
- Fax:
- 03461 40-1848
Formulare
- Reservierung Wunschkennzeichen
- KFZ Zulassung online
- Online Außerbetriebsetzung von Kraftfahrzeugen
- Kfz-Zulassung Terminreservierung
- Kfz-Zulassung online für Fahrzeughändler