Änderung von Fahrzeugdaten beantragen

Leistungsbeschreibung

Änderungen technischer Fahrzeugdaten bei Kraftfahrzeugen und/oder Anhängern müssen in den Fahrzeugpapieren eingetragen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Die Beantragung kann durch Sie oder eine von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • bei Einzelunternehmen zusätzlich die Gewerbeanmeldung
  • Falls Sie nicht persönlich die Kfz-Zulassung beantragen, benötigt Ihr Vertreter eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht und Ihren Personalausweis oder den Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts
  • ggf. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers
    zusätzlich mitzubringende Fahrzeugunterlagen:
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
  • ggf. Anbauabnahme
  • ggf. bei Nachrüstsystemen zur Minderung der Schadstoffemissionen Einbaubescheinigung und Betriebserlaubnis des Nachrüstsystems
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (entfällt bei Fahrzeugen, deren erste Hauptuntersuchung noch nicht fällig war

Welche Gebühren fallen an?

Grundgebühr für den Eintrag der technischen Änderungen: 26,30 Euro

Im Einzelfall können zur Grundgebühr zusätzliche Kosten hinzukommen.

Was sollte ich noch wissen?

Seit 1.10.2005 gibt es neue Fahrzeugpapiere, Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemals Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals Fahrzeugbrief). Diese sind in der Europäischen Union (EU einheitlich gestaltet. Ein Umtausch durch den Fahrzeughalter ist nicht vorgeschrieben. Die bisherigen Fahrzeugpapiere werden gegen die neuen Dokumente (Teil I und II) getauscht, sobald die Zulassungsbehörde neue Fahrzeugunterlagen ausstellt. Dabei entstehen zusätzliche Kosten.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landkreis Saalekreis SG Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Mo: 09:00 – 12:00 Uhr
Di: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 18:00 Uhr
Mi: 09:00 – 12:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:00 – 15:00 Uhr
Fr: 09:00 – 12:00 Uhr

Folgende Hinweise gelten für den Bereich KFZ - Zulassungen: 

Der Besuch der KFZ-Zulassungsstelle ist nur mit vorheriger Online-Terminreservierung möglich.

Abmeldungen von Kraftfahrzeugen sind auch ohne Termin möglich.

Autohäuser und Zulassungsdienste dürfen nur von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:30 Uhr bis zu 10 vollständige Zulassungsvorgänge bringen und am nächsten Sprechtag in der gleichen Zeit abholen.

Folgende Hinweise gelten für den Bereich Fahrerlaubniswesen: 

Anträge in der Führerscheinstelle sind grundsätzlich ohne Termin möglich. Wir weisen jedoch darauf hin, dass aufgrund der aktuellen hohen Nachfrage am Dienstagnachmittag lange Wartezeiten einzuplanen sind und eine Stunde vor der Schließung keine Wartezeiten mehr vergeben werden. Bitte nutzen Sie, wenn möglich, die anderen Sprechzeiten oder nutzen Sie die Online-Terminreservierung.

Anschrift
Postanschrift SG Kfz-Zulassung
Weißenfelser Straße 46 a-c
06217Merseburg
06204Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1831
Fax:
03461 40-1848
Web:
https://www.saalekreis.de/de/online-angebote-stva.html
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