Baugenehmigung beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Gebäude oder ein anderes bauliches Objekt errichten oder umbauen möchten, müssen Sie dies vorher beantragen. Bei der Beantragung wird geprüft, ob Ihr Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften (z.B. Denkmalschutz) entspricht.
Die Bebauung eines Camping-, Wochenend- oder Golfplatzes bedarf grundsätzlich einer Baugenehmigung. Wenn Sie einen solchen Platz baulich ändern möchten, müssen Sie neben den üblichen Bauvorschriften (z. B. Brandschutz) auch Bestimmungen zur Größe und Verkehrsanbindung beachten.
Campingplätze sind Plätze, die während des ganzen Jahres oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von mehr als drei Wohnwagen oder Zelten bestimmt sind.
Wochenendplätze sind Plätze, die nur zum Aufstellen oder Errichten von Wochenendhäusern mit einer Grundfläche von höchstens 40 m² und einer Gesamthöhe von höchstens 3,20 m dienen und die ständig oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden.
Verfahrensablauf
Wie bei den üblichen Bauvorhaben auch, müssen Sie zunächst einen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde stellen. Erst wenn Sie eine Baugenehmigung erhalten, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten.
An wen muss ich mich wenden?
Über Ihren Bauantrag entscheidet die untere Bauaufsichtsbehörde. Diese finden Sie in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Zudem sind die Behörden in den Städten Naumburg, Stendal, Köthen, Weißenfels und Zeitz vertreten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Je nach Bauvorhaben werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.
In jedem Fall benötigen Sie einen ausgefüllten Bauantrag. Diesen und alle weiteren Anlagen finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Infrastruktur und Digitales.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren nach der Baugebührenverordnung des Landes Sachsen-Anhalt (BauGVO) an. Diese richten sich nach dem dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Baugenehmigung gilt 3 Jahre. Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als 3 Jahre unterbrochen worden sind.
Geltungsdauer
ab dem Tag des Zugangs der Baugenehmigung
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Alle notwendigen Anträge und Anlagen finden Sie auf den Seiten des Ministerium für Infrastruktur und Digitales.
Was sollte ich noch wissen?
Für einige Bauvorhaben benötigen Sie keine Genehmigung. Ob Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung erfordert, erfahren Sie bei der zuständigen Baubehörde.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis SG Bauaufsicht
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
Domplatz 9
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1430
- Fax:
- 03461 40-1449
- E-Mail:
- bauaufsicht@saalekreis.de