Anerkennung als Prüfingenieur für Baustatik beantragen
Leistungsbeschreibung
Prüfingenieur/in für Standsicherheit ist, wer als solcher von der obersten Bauaufsichtsbehörde
anerkannt wird. Andere Personen dürfen diese Bezeichnung nicht führen.
Um als Prüfingenieur für Standsicherheit anerkannt zu werden, muss sich der Bewerber einer umfangreichen Prüfung seiner Kenntnisse und Fähigkeiten unterziehen. Die Voraussetzungen um überhaupt zu dieser Prüfung zugelassen zu werden sind folgende:
- mindestens 10-jährige Erfahrung im Aufstellen von Standsicherheitsnachweisen
- mindestens 1-jährige Erfahrung in technischer Bauleitung und Objektüberwachung
- mindestens 2-jährige, eigenverantwortliche (d.h. selbständige) Tätigkeit als Tragwerksplaner,
oder - Tätigkeit als hauptberuflicher Hochschullehrer (Professor)
Sie müssen zudem nachweisen, dass Sie Bauvorhaben von hohem Schwierigkeitsgrad bearbeitet haben. Die Anerkennung eines Prüfingenieurs für Standsicherheit erfolgt für eine oder auch mehrere der Fachrichtungen
- Massivbau,
- Metallbau und
- Holzbau.
An wen muss ich mich wenden?
Ministerium für Infrastruktur und Digitales
ST-Validierung ( Sachsen-Anhalt )
Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr, Referat 44
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Bauwesen
Öffnungszeiten
Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.
Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-Mail oder telefonisch geklärt werden.
Hakeborner Straße 1
39112Magdeburg
39009Magdeburg
Kontakt
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Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt
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