Bauvorbescheid beantragen

Leistungsbeschreibung

Sie können vor Ihrem Bauvorhaben Fragen an die untere Bauaufsichtsbehörde stellen. Sie erhalten dann verbindliche Antworten in einem Vorbescheid. Diese Möglichkeit soll einen reibungslosen Ablauf von der Planung bis zum fertigen Objekt sicherstellen.

Häufig wird in diesem Verfahren geklärt, ob die Bebauung eines Grundstücks möglich ist.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Vorbescheid ist bei der unteren Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Diese prüft den Antrag und trifft die abschließende Entscheidung. Sie beteiligt zuvor die Gemeinde und diejenigen Stellen, deren Beteiligung oder Anhörung für die Entscheidung über den Vorbescheid vorgeschrieben ist, oder ohne deren Stellungnahme die zur Beurteilung gestellten Fragen nicht beurteilt werden können.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die unteren Bauaufsichtsbehörden des Landes Sachsen-Anhalt. Das sind die Landkreise, kreisfreien Städte und die kreisangehörigen Städte Stendal, Köthen, Naumburg, Zeitz und Weißenfels.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf einen Bauvorbescheid
  • Je nach Fragestellung werden weitere Unterlagen benötigt (z. B. Lageplan oder Bauentwurfsskizze)

Welche Gebühren fallen an?

zwischen EUR 75,00 und 2.500

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Vorbescheid ist 3 Jahre gültig. Dieser kann auf Antrag um ein Jahr verlängert werden. 

Anträge / Formulare

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Landkreis Saalekreis SG Bauaufsicht

Öffnungszeiten

Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Anschrift
Postanschrift SG Bauaufsicht
Domplatz 9
06217Merseburg

Kontakt

Telefon:
03461 40-1430
Fax:
03461 40-1449
zurück