Beistandschaft
Leistungsbeschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfeangebot des Jugendamtes für alleinerziehende Mütter und Väter bei der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung des Kindesunterhalts.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Jugendamt am Wohnort des antragstellenden Elternteils.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes.
Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller (Inhaber der alleinigen elterlichen Sorge) dies schriftlich verlangt.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis SG Leistungen
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Kloster 4
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1506
- Fax:
- 03461 40-1502
Formulare
- Antrag Übernahme Elternbeitrag
- Hinweisblatt Antrag Elternbeiträge
Landkreis Saalekreis SG Sozialer Dienst
Öffnungszeiten
Di: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 18:00 Uhr
Do: 09:00 – 12:00 / 13:30 – 15:30 Uhr
mit Bitte um telefonische Terminvereinbarung vorab
Kloster 4
06217Merseburg
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1590
- Fax:
- 03461 40-1502