Belehrung nach Infektionsschutzgesetz bescheinigen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung.
Inhalt der Bescheinigung ist, dass Sie als Beschäftige/-r über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es Ihnen untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem muss für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklärt werden, dass Ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind. Unter Umständen kann ein zusätzliches ärztliches Zeugnis für die Bescheinigung erforderlich werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in der die Tätigkeit erstmalig aufgenommen werden soll.
Für die Belehrung muss ein Termin beim medizinischen Fachdienst des Landkreises oder der kreisfreien Stadt vereinbart werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Personalausweis)
- unter Umständen ein ärztliches Zeugnis
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es ist zu beachten, dass Tätigkeiten im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder der Gastronomie erst dann aufgenommen werden dürfen, wenn die Bescheinigung vorliegt. Diese darf bei der erstmaligen Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Auch Personen, die sich regelmäßig in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Gemeinschaftsverpflegungseinrichtungen aufhalten, müssen an einer Belehrung teilnehmen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landkreis Saalekreis SG Hygiene
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr
Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 15:30 Uhr
Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Sozialpsychiatrischer Dienst Nebenstelle Halle
Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr
Sozialpsychiatrischer Dienst Nebenstelle Querfurt
Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr
Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst Hauptstelle Merseburg
Di: 08:00 – 12:00 Uhr / 13:00 – 17:30 Uhr
Do: 08:00 – 12:00 Uhr
Oberaltenburg 4b
06217Merseburg
06108Westliche Neustadt
Kontakt
- Telefon:
- 03461 40-1740
- Fax:
- 03461 40-1777
Formulare
- Merkblatt nach Art. 13 DSGVO Belehrung nach IFSG