Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
Leistungsbeschreibung
In Sachsen-Anhalt werden 11 gesetzliche Feiertage begangen. Das sind Neujahrstag, Heilige Drei Könige, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag der Deutschen Einheit, Reformationstag sowie 1. und 2. Weihnachtstag.
Für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Sonn- und Feiertage sind die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften in Sachsen-Anhalt zuständig. Diese erteilen auch Ausnahmegenehmigungen.
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Gefahrenabwehr, Hoheitsangelegenheiten und Sport
Öffnungszeiten
Auf Grund der Lage im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie finden im Landesverwaltungsamt in allen seinen Dienstgebäuden in Halle (Saale), Magdeburg und Dessau-Roßlau keine Sprechstunden oder spontane Beratungsgespräche statt.
Dabei wird die Arbeit der Behörde selbstverständlich nicht eingestellt, aber es wird gebeten, von persönlichen Besuchen Abstand zu nehmen, um die Verbreitung des Coronavirus auf diesem Wege einzuschränken. Nach wie vor steht das Landesverwaltungsamt allen Kunden mit Rat und Tat zur Verfügung. Anliegen können in den einzelnen Referaten per E-Mail oder telefonisch geklärt werden.
Hakeborner Straße 1
39112Magdeburg
39009Magdeburg
Kontakt
- Telefon:
- 0391 567-2168
- E-Mail:
- poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
- Web:
- www.lvwa.sachsen-anhalt.de