Verkehrsrechtliche Anordnung für Baustellen und Baumaßnahmen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Bauunternehmerin oder Bauunternehmer Arbeiten planen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen Sie vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde verkehrsregelnde Maßnahmen beantragen und abstimmen. Diese Maßnahmen sollen sicherstellen, dass der Straßenverkehr nicht gefährdet wird. Dafür erhalten Sie eine verkehrsrechtliche Anordnung.
In der Anordnung wird festgelegt:

  • wie Sie die Arbeitsstelle absperren und kennzeichnen müssen,
  • wie Sie den Verkehr einschränken, umleiten oder regeln müssen,
  • ob und wie Sie gesperrte Straßen und Umleitungen kennzeichnen müssen.

Die Anordnung ist verbindlich. Sie sind verpflichtet, die darin festgelegten Maßnahmen einzuhalten und gegebenenfalls Ampelanlagen einzurichten.
 

An wen muss ich mich wenden?

Straßenverkehrsbehörde

Voraussetzungen

  • Sie planen ein Bauvorhaben, das den Straßenverkehr beeinflusst.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Verkehrszeichenplan

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Anordnung einholen, bevor Sie mit den Bauarbeiten beginnen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Ordnung & Sicherheit

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Kontakt

Fax:
034771 900 50
Web:
https://www.weida-land.de
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