Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Gewerbeamt Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Grundriss für die Betriebsräume (für gewerbsmäßigen Betrieb einer Spielhalle)
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen eine ablehnende oder einschränkende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Gewerbe, Brandschutz
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 UhrDienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Kontakt
- Fax:
- 034771 900 50
- Web:
- https://www.weida-land.de