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Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis

  • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
  • Ihrer fachlichen Eignung

und gegebenenfalls

  • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
  • bestimmter räumlicher Verhältnisse

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Gewerbe, Brandschutz

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Kontakt

Fax:
034771 900 50
Web:
https://www.weida-land.de
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