Aktueller Wohnort: Farnstädt - OT Alberstedt

Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung

Leistungsbeschreibung

Einschlägige Regelungen über den Betrieb von motorgetriebenen Maschinen, Werkzeugen sowie Gartengerätschaften enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz -BImSchG- in Verbindung mit der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung -32. BImSchV-.

Diese Regelungen richten sich grundsätzlich sowohl an Unternehmer als auch an Privatpersonen.
So dürfen gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 1 der 32. BImSchV Geräte und Maschinen in reinen, allgemeinen und besonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sondergebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten sowie auf dem Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten im Freien an Sonn- und Feiertagen ganztätig sowie an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr nicht betrieben werden. Spezielle Regelungen bestehen für Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser sowie Laubsammler, die nicht das gemeinschaftliche Umweltzeichen (europäische Umweltzeichen) tragen oder nicht den Anforderungen an die zulässigen Schallleistungspegel der Stufe II in Artikel 12 der Richtlinie 2000/14/EG entsprechen. Diese dürfen auch in der Zeit zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr, 13:00 Uhr und 15:00 Uhr sowie 17:00 Uhr und 20:00 Uhr nicht betrieben werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an Ihren Landkreis oder kreisfreie Stadt.

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Landkreis / kreisfreie Stadt

Welche Gebühren fallen an?

EUR 50,00 bis EUR 1.100,00

ST-Landesvalidierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )

Gebührenrahmen 50 Euro bis 1.100 Euro, Tarifstelle 87.19.1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) vom 30. August 2004 (GVBl. LSA Nr. 51/2004), in der jeweils geltenden Fassung; Stand: Dezember 2009

Die Festsetzung der Gebühr erfolgt entsprechend den Bemessungsgrundsätzen § 10 Abs. 1 Verwaltungskostengesetz LSA vom 27. Juni 1991 (GVBl. LSA S. 154), in der jeweils geltenden Fassung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beantragung der Ausnahmegenehmigung vor Beginn der Arbeiten.

Rechtsbehelf

Der Rechtsbehelf wird im Genehmigungsbescheid genannt.

Anträge / Formulare

Der Antrag bedarf keiner besonderen Form.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Ordnung, Sicherheit

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Kontakt

Fax:
034771 900 50
Web:
https://www.weida-land.de

Mitarbeitende

FrauFranziskaBruder

SB Ordnung, Sicherheit
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Telefon:
034771 90057
zurück