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Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.

Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.

Verfahrensablauf

Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
  • ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Lichtbild),
  • Ihren bisherigen Reisepass,
  • Ihre Geburtsurkunde,
  • bei der Antragstellung für ein Kind :
    • Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
    • die Einverständniserklärung und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
    • den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr

Festbetrag von 59,50 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) unter 24 Jahren

Gebühr

Festbetrag von 92,00 EUR
Reisepass für Vielreisende (48 Seiten) über 24 Jahre

Gebühr

Festbetrag von 70,00 EUR
Reisepass für Personen über 24 Jahre

Gebühr

Festbetrag von 37,50 EUR
Reisepass für Personen unter 24 Jahren

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer

10 Jahre
für Antragsteller/-innen über 24 Jahre

Geltungsdauer

6 Jahre
für Antragsteller/-innen unter 24 Jahre

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.

Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.

Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
 

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Einwohnermeldeamt

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Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
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