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Störung der Straßenbeleuchtung melden

Leistungsbeschreibung

Gerade im Winter ist ein gut beleuchteter Gehweg wichtig, um Stürze zu vermeiden und das Sicherheitsgefühl zu erhöhen.

Innerhalb einer Ortschaft wird die Straßenbeleuchtung turnusmäßig gewartet. Dennoch kann es vorkommen, dass Straßenlaternen mutwillig zerstört werden oder durch einen technischen Defekt nicht funktionieren.

Wenn Ihnen eine defekte Straßenbeleuchtung aufgefallen ist, können Sie diese Ihrer Gemeinde oder Stadt melden. Vielerorts geschieht dies online, ganz bequem von zu Hause. 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Schadensbeseitigung ist die Gemeinde oder Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Bauverwaltung

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Anschrift
Besucheranschrift Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Besucheranschrift
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Mitarbeitende

HerrMarvinDegenhardt

SB Bauverwaltung
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Telefon:
034771 90042

FrauGabrieleBahner

SB Bauverwaltung
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Telefon:
034771 90043
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