hauptamtliche/n Verbandsgemeindebürgermeister/in
Stellenausschreibung
Auf der Grundlage des § 63 Abs. 2 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA vom 26.06.2014 (KVG LSA GVBl. S. 288) in der derzeit gültigen Fassung, wird für die Verbandsgemeindebürgermeisterwahl in der Verbandsgemeinde Weida – Land folgende Stellenausschreibung bekannt gegeben:
In der Verbandsgemeinde Weida – Land ist die Stelle
des / der hauptamtlichen Verbandsgemeindebürgermeisters / Verbandsgemeindebürgermeisterin im Wege der Direktwahl
ab dem 13. Januar 2024 neu zu besetzen.
Die Verbandsgemeinde Weida – Land mit Sitz in der Gemeinde Nemsdorf – Göhrendorf besteht aus 6 Mitgliedsgemeinden mit ca. 7.662 Einwohnern.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.weida-land.de
Der Verbandsgemeindebürgermeister / die Verbandsgemeindebürgermeisterin wird für die Dauer von sieben Jahren direkt gewählt und in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Er / Sie leitet die Verbandsgemeindeverwaltung.
Die Stelle ist nach der Kommunalbesoldungsverordnung für das Land Sachsen – Anhalt in die Besoldungsgruppe A 15 eingestuft.
Darüber hinaus wird eine Aufwandsentschädigung nach § 7 Kommunalbesoldungsverordnung gewährt.
Die Wahl des Verbandsgemeindebürgermeisters / der Verbandsgemeindebürgermeisterin findet am 24. September 2023 statt. Eine eventuell erforderliche Stichwahl erfolgt am 8. Oktober 2023.
Wählbar zum Verbandsgemeindebürgermeister / zur Verbandsgemeindebürgermeisterin sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. aber noch nicht das 67. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich – demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung für das Land Sachsen-Anhalt eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus auch nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen.
Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit müssen vorliegen.
Die Bewerbung zum Verbandsgemeindebürgermeister / zur Verbandsgemeindebürgermeisterin muss von mindestens 67 Wahlberechtigten des Wahlgebietes persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Für Bewerber, die durch eine Partei oder Wählergruppe unterstützt werden, gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen – Anhalt (KWG LSA) entsprechend, wenn für den Bewerber eine Unterstützungserklärung in einem Verfahren nach § 24 KWG LSA abgegeben wurde.
Bewerben sich Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union um das Amt des Verbandsgemeindebürgermeisters / der Verbandsgemeindebürgermeisterin, haben sie mit der Bewerbung gegenüber dem Gemeindewahlleiter eine Versicherung nach dem Muster der Anlage 8b zu § 38 a der Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen – Anhalt (KWO LSA) abzugeben, dass sie nach den Rechtsvorschriften des Staates, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.
Die notwendigen Formblätter erhalten Sie beim Gemeindewahlleiter, Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf - Göhrendorf.
Die Bewerbungen sind schriftlich innerhalb der Einreichungsfrist beim Gemeindewahlleiter einzureichen. Sie sollen mindestens den Namen, den Vornamen, den Geburtstag, die Wohnanschrift sowie den Beruf oder Stand enthalten. Den Bewerbungen soll eine von der für den Wohnort des Bewerbers / der Bewerberin zuständigen Behörde ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung beigefügt sein.
Die Einreichfrist beginnt am Tage der Veröffentlichung der Stellenausschreibung und endet am Dienstag, dem 17. Juli 2023, 18.00 Uhr.
Die Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag zu richten an:
Verbandsgemeinde Weida – Land
Gemeindewahlleiter
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf – Göhrendorf
Kennwort: Bewerbung Verbandsgemeindebürgermeister
Gem. § 30 KWG LSA wird darauf hingewiesen, dass Bewerbungen nur innerhalb der Einreichfrist zurückgenommen werden können.
Dubb
Gemeindewahlleiter