Leiter/in Kämmerei
Die Verbandsgemeinde Weida-Land beabsichtigt zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Stelle
Leiter/in Kämmerei (m/w/d)
unbefristet in Vollzeit zu besetzen.
Das Aufgabengebiet der/des zukünftigen Stelleninhaberin/Stelleninhabers umfasst:
• Führungs- und Leitungsaufgaben der Kämmerei mit den Bereichen Kasse, Steuern, Haushalt,
Jahresabschlüsse sowie Anlagen- und Geschäftsbuchhaltung
• Aufstellung der Haushaltssatzung, Haushaltsdurchführung, Haushaltsüberwachung
• Erstellung von Jahresabschlüssen
• Unterstützung der Bürgermeister in finanziellen und steuerrechtlichen Angelegenheiten
• Vermögens- und Kreditmanagement
• Finanzcontrolling
• Mitwirkung bei örtlichen und überörtlichen Prüfungen
Die folgenden Voraussetzungen erwarten wir:
• Bachelorstudium der öffentlichen Verwaltung, Verwaltungsökonomie oder Verwaltungsmanagement,
idealerweise mit Laufbahnbefähigung zum gehobenen Dienst
• Verwaltungswirt/in (Diplom oder Bachelor) oder vergleichbarer Abschluss
• Fachkenntnisse im Haushalts- und Kassenwesen
• Bereitschaft zu Weiterbildungen
• Sozial- und Führungskompetenz
• Sicherer Umgang mit den üblichen IT Anwendungen
Wir bieten:
Eine vielseitige, anspruchsvolle und interessante Tätigkeit in einer modernen Kommunalverwaltung mit einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit tätigkeitsbezogener Vergütung in der A 12 LBesG LSA bzw. in der Entgeltgruppe EG 12 TVöD.
Ihre aussagefähige Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter dem Kennwort „Leiter/in Kämmerei“ bis zum 31.03.2023 ein.
per Post: Verbandsgemeinde Weida-Land
z. Hd. Frau Reiche
Hauptstraße 43
06268 Nemsdorf-Göhrendorf
per Mail: christin.reiche@vg-weida-land.de
Hinweise:
Um eine zügige Bearbeitung ihrer Unterlagen gewährleisten zu können, bitten wir Sie bei postalischer Einsendung, einen entsprechenden frankierten und adressierten Rückumschlag beizufügen. Ist dieser nicht beigefügt, wird davon ausgegangen, dass Sie auf eine Rückgabe Ihrer Unterlagen verzichten. In diesem Fall werden wir Ihre Unterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichten. Fahrtkosten werden nicht erstattet. Eine berufliche Gleichstellung wird gewährleistet.
Bitte beachten Sie die Datenschutzhinweise zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren (www.vg-weida-land.de).