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Was erledige ich wo?
Einen neuen Namen bescheinigen lassen
Leistungsbeschreibung
Sie können aus verschiedenen Gründen einen neuen Vor- oder Nachnamen annehmen, zum Beispiel:
- Sie heiraten oder lassen sich scheiden.
- Sie haben nach dem Selbstbestimmungsgesetz einen geänderten Geschlechtseintrag mit einem neuen Vornamen.
- Sie haben nach dem Minderheiten-Namensänderungsgesetz einen übersetzten oder in der Schreibweise angeglichenen Namen.
- Sie haben nach dem Bundesvertriebenengesetz Bestandteile Ihres Namens abgelegt, zum Beispiel die weibliche Form.
- Sie haben nach dem Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nach deutschem Recht Vor- und Familiennamen gebildet beziehungsweise fremde Namensbestandteile abgelegt, zum Beispiel Mittelnamen, Vatersnamen oder Zwischennamen.
Sie können eine Bescheinigung über den neuen Namen bei Ihrem zuständigen Standesamt erhalten. Das Standesamt bescheinigt Ihnen auf Wunsch auch einen geänderten Geschlechtseintrag.
An wen muss ich mich wenden?
Standesamt
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Antrag bei dem zuständigen Amtsgericht
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Standesamt & Gewerbe
Öffnungszeiten
Montag: 9.00-12.00 UhrDienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf
Hauptstraße 43
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Kontakt
- Fax:
- 034771 900 50
- Web:
- https://www.weida-land.de