Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Heirat

Leistungsbeschreibung

Wenn sich Ihr Name nach einer Eheschließung geändert hat, ist der Personalausweis (wegen falscher Namensangabe) ungültig und Sie müssen einen neuen beantragen.

Ausnahme: Es liegt ein gültiger Reisepass mit dem neuen Namen vor.

Verfahrensablauf

Sprechen Sie im Bürgeramt vor.

Dort legen Sie Ihren aktuellen Ausweis und einen Nachweis zur Namensänderung vor.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Eheurkunde
  • gültiger Reisepass oder Geburtsurkunde,
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel).

Welche Gebühren fallen an?

für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00 für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80 für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde): EUR 13,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00 Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen schnellstmöglich einen neuen Ausweis beantragen.

Was sollte ich noch wissen?

Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

 

Verbandsgemeinde Weida-Land - SB Einwohnermeldeamt

Öffnungszeiten

Montag: 9.00-12.00 Uhr
Dienstag: 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag: 9.00-12.00 Uhr
Anschrift
Verbandsgemeinde Weida-Land
Hauptstraße 43
06268Nemsdorf-Göhrendorf

Kontakt

Fax:
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Web:
https://www.weida-land.de
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